Barrierefreie Websites: nutzbar für alle
Fast jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer anerkannten Schwerbehinderung, dazu kommen viele ältere Menschen und Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen.
Barrierefreiheit heißt: Ihre Website lässt sich mit Tastatur und Screenreader bedienen, Texte sind gut lesbar, Bilder beschrieben und Formulare verständlich. Davon profitieren alle Besucher, und Suchmaschinen verstehen barrierefreie Seiten besser.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt außerdem das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online an Verbraucher anbieten, zu barrierefreien Angeboten.
Unsere Leistungen für mehr Barrierefreiheit
- Technische Prüfung nach WCAG 2.2 (Stufe AA) mit priorisierten Ergebnissen
- Umsetzung in TYPO3: semantisches HTML, saubere Überschriften-Struktur, ARIA nur wo nötig
- Tastaturbedienung & sichtbarer Fokus für Navigation, Menüs, Slider und Akkordeons
- Kontraste & Typografie gemeinsam mit unserem Webdesign
- Barrierefreie Formulare mit Labels, Fehlermeldungen und Hilfetexten
- Alternativtexte, auf Wunsch KI-gestützt mit unserer KI-Extension
- Erklärung zur Barrierefreiheit und Feedback-Möglichkeit, technisch eingebunden
- Redaktionsschulung, damit neue Inhalte barrierefrei bleiben
Wichtig zu wissen
Unsere Prüfung ist eine technische Bewertung auf Grundlage der WCAG und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, klären Sie bitte mit einer Rechtsberatung, etwa über Ihren Verband oder Ihre Kammer. Bei der technischen Umsetzung unterstützen wir Sie.
Fragen zur Barrierefreiheit
Vereinfacht gesagt: Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, etwa Onlineshops, Buchungs- und Terminangebote oder Bankdienstleistungen. Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz gelten bei Dienstleistungen Ausnahmen. Die genaue Einordnung ist eine rechtliche Frage.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für barrierefreie Webinhalte. Version 2.2 wurde im Oktober 2023 veröffentlicht. In der Praxis ist meist die Konformitätsstufe AA maßgeblich.
In vielen Fällen ja. Kontraste, Alternativtexte, Formulare und Tastaturbedienung lassen sich meist gezielt verbessern. Ist die technische Basis sehr alt, kann ein Relaunch wirtschaftlicher sein. Unser Website-Check zeigt, welcher Weg sinnvoll ist.
Nein. Overlays und Barrierefreiheits-Widgets beheben die Ursachen im Code nicht und können die Bedienung mit Hilfsmitteln sogar erschweren. Wir setzen Barrierefreiheit direkt in Templates und Inhalten um.
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E-Mail: info@schiertz-laemmer.de

